Kammer | Absolventen
Formulare
Anzeige der praktischen Tätigkeit [PDF]
Kammereinstieg - Informationen für Absolventen
Für den Berufseinstieg in allen architekturrelevanten Studiengängen gibt es nach dem Abschluss des Studiums eine Menge zu beachten.
Regelungen für Absolventen vor Eintragung in die Architekten- und Stadtplanerliste
Hochschulabsolventen, die in Sachsen-Anhalt tätig sind, haben den Beginn ihrer berufspraktischen Tätigkeit der der Architektenkammer Sachsen-Anhalt anzuzeigen. Die Absolventen werden bei der Kammer registriert und in einem gesonderten Absolventenregister geführt.
Mit dem neuen Architektengesetz (2016) ist es möglich, das Berufspraktikum bereits nach Abschluss der ersten drei Studienjahre zu beginnen. Eine Registrierung unmittelbar nach Aufnahme der berufspraktischen Tätigkeit wird empfohlen! Zu beachten ist, dass diese berufspraktische Tätigkeit unter Aufsicht eines Berufsträgers erfolgen muss.
Die Eintragung in das Absolventenregister bietet viele Vorteile. Bei der Kammer registrierte Absolventen werden in den Verteiler der Architektenkammer für Informationen, Einladungen zu Veranstaltungen und für das Fortbildungsprogramm aufgenommen. Bei den Seminaren aus dem Fortbildungsprogramm der Architektenkammer erhalten die registrierten Absolventen eine Ermäßigung und zahlen die gleiche Gebühr wie die Mitglieder. Die Registrierung selbst ist kostenfrei.
Die gesetzlichen Grundlagen sind das Architektengesetz des Landes Sachsen-Anhalt und Verordnung über die Anforderungen an die berufspraktische Tätigkeit der Architektinnen und Architekten (siehe unten).
Die sogenannte Praktikumsverordnung enthält nähere Vorschriften über den Inhalt der berufspraktischen Tätigkeit und legt den Umfang und die Themenbereiche der zu besuchenden und nachzuweisenden Weiterbildungsveranstaltungen fest. Im Fortbildungsprogramm der Architektenkammer werden anerkannte Weiterbildungsveranstaltungen für Absolventen gesondert ausgewiesen. Absolventen, die in einem anderen Bundesland tätig sind oder das Bundesland wechseln, sollten sich unbedingt an die jeweils zuständige Architektenkammer wenden.
Für Personen, die ihr Studium vor 1999 abgeschlossen haben, gelten diese Regelungen nicht.
Ihre Ansprechpartnerin: Birgit Elzner (0391) 536 11 16
Hinweise
Fragen zur Mitgliedschaft
Verordnung über die Anforderungen an die berufspraktische Tätigkeit der Architektinnen und Architekten (Praktikumsverordnung) [PDF]
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Anforderungen an die berufspraktische Tätigkeit der Architektinnen und Architekten [PDF]
anerkannte Fortbildungsveranstaltungen für Absolventen 1/2020 [PDF]
www.architekten-fortbildung.de
05/2020
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