Listen und Verzeichnisse | Architekten
Architekten- und Stadtplanerliste
Das Architektengesetz des Landes Sachsen-Anhalt definiert im § 1 die Berufsaufgaben der Architektinnen und Architekten. Die Berufsaufgaben in der Fachrichtung Architektur sind laut Gesetz die gestaltende, ökologische, technische, wirtschaftliche und soziale Planung von Bauwerken. Zu den Berufsaufgaben gehören ebenfalls die Beratung, Betreuung und Vertretung des Auftraggebers in den mit der Planung und Durchführung eines Vorhabens zusammenhängenden Fragen einschließlich der Überwachung und Koordinierung der Ausführung, sowie die Erstellung von Fachgutachten und die Ausarbeitung von städtebaulichen Plänen. Ausführliche Informationen zum Berufsbild der Architektinnen und Architekten sind unter der Rubrik Bauherrenservice zu finden.
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