Listen und Verzeichnisse | Auswärtige Dienstleister
Verzeichnis der auswärtigen Dienstleister
Die Architektenkammer führt die Liste der auswärtigen Dienstleister nach § 11 Abs. 5 des Achitektengesetzes Sachsen-Anhalt. Architekten und Architektengesellschaften, die keine Niederlassung in Deutschland haben, müssen die erstmalige Erbringung von Architektenleistungen in Sachsen-Anhalt anzeigen. Architekten erhalten eine auf fünf Jahre befristete Bauvorlageberechtigung, die bei der Einreichung von Bauanträgen benötigt wird. Architektengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (ArchG-LSA) [PDF]
Auswärtige Architekten:
Auswärtige Gesellschaften:
Auswärtige Gesellschaften sind derzeit nicht registriert.