Mitgliederservice | Energieberater
Liste der Energieberater
Der Verband der Wohnungswirtschaft Sachsen-Anhalt e.V., der Verband der Wohnungsgenossenschaften Sachsen-Anhalt e.V., die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt und die Architektenkammer Sachsen-Anhalt haben im Jahr 2006 eine Vereinbarung über eine Kooperation bei der Erstellung von Energieausweisen geschlossen. Um diese Vereinbarung umzusetzen wird eine Liste der Energieberater der Architektenkammer Sachsen-Anhalt geführt.
Es werden Mitglieder eingetragen, die sich auf dem Gebiet der Energieberatung betätigen und sich zu aktuellen Fragen fortgebildet haben.
Die Liste bietet die Chance, dass Mitglieder der Architektenkammer, die sich auf dem Gebiet der Beratung betätigt haben und nachweisen, dass sie sich entsprechende Kenntnisse angeeignet haben, durch Bauherren schneller „entdeckt“ werden.
Von den Antragstellern ist nachzuweisen:
1. Mitgliedschaft in der Architektenkammer
2. Nachweis von Fortbildungsmaßnahmen auf dem Gebiet, die nicht länger als zwei Jahre zurückliegen sollten, mindestens eine zweitägige Veranstaltung oder zwei Tagesseminare oder die Fortbildung zum Energieberater mit Zertifikat.
3. Nachweis der Anforderungen die entsprechend der EnEV an Personen gestellt werden, die zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigt sind.
Einen Überblick über die aktuellen Fortbildungsangebote der Architektenkammern zum Thema EnEV und Energieeinsparung gibt auch das gemeinsame Weiterbildungsportal www.architekten-fortbildung.de.
Gültige Energieeinsparverordnung (EnEV)
Energieeinsparverordnung 2014: nichtamtliche Lesefassung mit Übersicht Änderungen zu 2009 (Nov. 2013)
Zweite Verordnung zur Änderung der Energiereinsparverordnung, BGBl. 3949 (Nov. 2013)
Verordnung zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz, Artikel 3: Änderung der Energieeinsparungsverordnung, BGBl. 1789 (Oktober 2015)
Eine Übersicht zu den Änderungen ist hier zu finden.