Listen und Verzeichnisse | Innenarchitekten
Architekten- und Stadtplanerliste
Das Architektengesetz des Landes Sachsen-Anhalt definiert im § 1 die Berufsaufgaben der Architektinnen und Architekten. Die Berufsaufgaben in der Fachrichtung Innenarchitektur sind laut Gesetz die gestaltende, ökologische, technische, wirtschaftliche und soziale Planung von Innenräumen und die damit verbundene bauliche Änderung von Gebäuden. Die Beratung, Betreuung und Vertretung des Auftraggebers in den mit der Planung und Durchführung eines Vorhabens zusammenhängenden Fragen, einschließlich der Überwachung und Koordinierung der Ausführung, gehören ebenfalls zu den gesetzlichen Berufsaufgaben. Ausführliche Informationen zum Berufsbild der Innenarchitektinnen und Innenarchitekten sind unter der Rubrik Bauherrenservice zu finden.
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