Listen und Verzeichnisse | Landschaftsarchitekten
Architekten- und Stadtplanerliste
Das Architektengesetz des Landes Sachsen-Anhalt definiert im § 1 die Berufsaufgaben der Architektinnen und Architekten. Die Berufsaufgaben in der Fachrichtung Landschaftsarchitektur sind laut Gesetz die gestaltende, ökologische, technische, wirtschaftliche und soziale Planung von Gärten, Landschaften und Freianlagen sowie die Mitwirkung an der Landesplanung und die Ausarbeitung von städtebaulichen Plänen. Ausführliche Informationen zum Berufsbild der Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten sind unter der Rubrik Bauherrenservice zu finden.
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