Aufgaben von Architekten

Das Architektengesetz des Landes Sachsen-Anhalt definiert im § 1 die Berufsaufgaben der Architektinnen und Architekten. Die Berufsaufgaben in der Fachrichtung Architektur sind laut Gesetz die gestaltende, ökologische, technische, wirtschaftliche und soziale Planung von Bauwerken. Zu den Berufsaufgaben gehören ebenfalls die Beratung, Betreuung und Vertretung des Auftraggebers in den mit der Planung und Durchführung eines Vorhabens zusammenhängenden Fragen einschließlich der Überwachung und Koordinierung der Ausführung, sowie die Erstellung von Fachgutachten und die Ausarbeitung von städtebaulichen Plänen.

Zu den Leistungen des Architekten gehört die Beurteilung des Grundstückes, die Klärung der baurechtlichen Gegebenheiten und das Entwerfen von Lösungsmöglichkeiten entsprechend der Grundstückssituation. Der Architekt konkretisiert den Bedarf des Bauherren. Er koordiniert und bezieht die Leistung anderer Fachplaner mit ein, so dass eine baureife Lösung entsteht. Nach der Einreichung des Bauantrages bei der Behörde arbeitet er Auflagen und Änderungswünsche ein und übernimmt bei Beauftragung die Ausschreibung und Bauleitung. Letztendlich dokumentiert der Architekt den Bau und überwacht die Gewährleistung.

Der Freie Architekt erbringt seine Leistungen unabhängig und handelt stets im Interesse des Bauherren. Er haftet für die Planung und soweit mit der Bauleitung betraut, gesamtschuldnerisch mit den vom Bauherren beauftragten Firmen für die Bauausführung. Der beauftragte Architekt muss jederzeit das Bestehen einer ausreichenden Haftpflichtversicherung nachweisen.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Neubauten aller Art
  • Pflege, Erhaltung und Wiederherstellung historischer Bausubstanz
  • Altbausanierung und Modernisierung
  • Umbau und Ausbau
  • Bauüberwachung
  • Projektsteuerung
  • Generalplanerleistungen
  • Facility Management
  • Baustellenkoordinierung