Aufgaben von Landschaftsarchitekten

Das Architektengesetz des Landes Sachsen-Anhalt definiert im § 1 die Berufsaufgaben der Architektinnen und Architekten. Die Berufsaufgaben in der Fachrichtung Landschaftsarchitektur sind laut Gesetz die gestaltende, ökologische, technische, wirtschaftliche und soziale Planung von Gärten, Landschaften und Freianlagen sowie die Mitwirkung an der Landesplanung und die Ausarbeitung von städtebaulichen Plänen.

Ständiger Begleiter ist hierbei die Pflanze, entweder als Bestandteil der Natur oder als Gestaltungselement. Durch das Wachstum der Pflanzen bedingt, kommen Gärten und Parks anders als die Gebäude in ihrer vollen Schönheit oft erst nach Jahren zu Geltung. Der Schutz der natürlichen Ressourcen, die Erhaltung und Wiederherstellung ihrer Nutzbarkeit und Schönheit stellen eine der wichtigsten Aufgaben des Landschaftsarchitekten dar. Immer mehr Bedeutung gewinnen dabei Modelle zur Schadensbegrenzung und aktiven Vermeidung von Eingriffen in Natur und Landschaft und zum Schutz der natürlichen Ressourcen, d. h. vorbeugender Umweltschutz.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Grünflächen- und Gartengestaltung
  • Planung von Spiel-, Sport- und Freizeitanlagen
  • Stadt und Dorferneuerung
  • Pflege- und Entwicklungsplanung
  • Landschaftspflegerische Begleitplanung
  • Natur- und Landschaftsschutz
  • Biotop- und Artenschutz
  • Landschafts- und Grünordnungsplanung
  • Umweltverträglichkeitsprüfung